Betriebsfähigkeit durch strategische Fördermittelplanung unterstützen
Fördermittel als Ermöglichungsfaktor einordnen
Fördermittel können die Betriebsfähigkeit von Gebäuden, Anlagen und betrieblichen Infrastrukturen unterstützen, sie stellen sie jedoch nicht selbst her. Betriebsfähigkeit entsteht durch geeignete technische, organisatorische, personelle und digitale Voraussetzungen. Förderprogramme können dazu beitragen, notwendige Investitionen früher, wirtschaftlicher oder in größerem Umfang umzusetzen. Besonders relevant sind Modernisierungen zur Energie- und Ressourceneffizienz, Erneuerung technischer Gebäudeausrüstung, Gebäudeautomation, Mess- und Regelungstechnik, Klimaanpassung, Digitalisierung, erneuerbare Energien sowie Maßnahmen zur Verringerung von Ausfall- und Versorgungsrisiken. Die technische oder betriebliche Notwendigkeit einer Maßnahme muss jedoch unabhängig von einer möglichen Förderung begründet werden. Sicherheitsrelevante, gesetzlich geforderte oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend notwendige Maßnahmen dürfen nicht aufgeschoben werden, weil eine Förderzusage fehlt oder ein Förderverfahren noch läuft. Fördermittelplanung beginnt deshalb mit der betrieblichen Anforderung und nicht mit dem Förderprogramm. Erst wenn das notwendige Zielbild, die Dringlichkeit und die fachlichen Mindestanforderungen feststehen, wird geprüft, ob und in welchem Umfang öffentliche Finanzierungshilfen die Umsetzung unterstützen können. So bleibt die Betriebsfähigkeit das eigentliche Ziel und die Förderung ein wirtschaftliches Instrument zu dessen Erreichung.
